Rechtsprechung
   VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299, AN 3 K 09.00300, AN 3 K 09.00301   

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VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299, AN 3 K 09.00300, AN 3 K 09.00301 (https://dejure.org/2010,69676)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299, AN 3 K 09.00300, AN 3 K 09.00301 (https://dejure.org/2010,69676)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. September 2010 - AN 3 K 09.00299, AN 3 K 09.00300, AN 3 K 09.00301 (https://dejure.org/2010,69676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarstreit; Schulsportplatz; öffentlich-rechtlicher Vertrag; allgemeines Wohngebiet; reines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299
    Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. B. v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 in NVwZ 2008, 427) die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zu Gunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat, ein solcher jedoch grundsätzlich nicht besteht, wenn die Grundstücke in unterschiedlichen Baugebieten liegen.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299
    Insoweit könne auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2008, DÖV 2008, 731, 732, des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1991 in NVwZ 1991, 884 f. und des OVG Münster vom 8. Juli 2004 in NVwZ-RR 2005, 100 f. und vom 23. Januar 1991 in NVwZ 1991, 900 f. verwiesen werden, wobei insbesondere in letzterer Entscheidung ausgeführt sei, dass dem Senat bekannt sei, welcher Art der Lärm der Nutzung einer Schulsportanlage sei und solche Lärmeinwirkungen einer Grundschule auch in einem reinen Wohngebiet, das an der Grenze zu einem Schulgelände liege, hingenommen werden müssten.
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299
    Dies ist nach der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke zu beurteilen (vgl. BVerwG v. 20.4.2000, BauR 2001, 212).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 21 A 2435/02

    Unterbindung außerschulischen Lärms verhältnismäßig?

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299
    Insoweit könne auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2008, DÖV 2008, 731, 732, des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1991 in NVwZ 1991, 884 f. und des OVG Münster vom 8. Juli 2004 in NVwZ-RR 2005, 100 f. und vom 23. Januar 1991 in NVwZ 1991, 900 f. verwiesen werden, wobei insbesondere in letzterer Entscheidung ausgeführt sei, dass dem Senat bekannt sei, welcher Art der Lärm der Nutzung einer Schulsportanlage sei und solche Lärmeinwirkungen einer Grundschule auch in einem reinen Wohngebiet, das an der Grenze zu einem Schulgelände liege, hingenommen werden müssten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2008 - 2 S 17.08

    Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung, mit der auch die außerschulische

    Auszug aus VG Ansbach, 15.09.2010 - AN 3 K 09.00299
    Insoweit könne auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2008, DÖV 2008, 731, 732, des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1991 in NVwZ 1991, 884 f. und des OVG Münster vom 8. Juli 2004 in NVwZ-RR 2005, 100 f. und vom 23. Januar 1991 in NVwZ 1991, 900 f. verwiesen werden, wobei insbesondere in letzterer Entscheidung ausgeführt sei, dass dem Senat bekannt sei, welcher Art der Lärm der Nutzung einer Schulsportanlage sei und solche Lärmeinwirkungen einer Grundschule auch in einem reinen Wohngebiet, das an der Grenze zu einem Schulgelände liege, hingenommen werden müssten.
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 9 K 12.01753

    Baurecht

    Soweit die Klägerin geltend mache, die Nutzung des Schulhofes als Außenspielfläche für den Kinderhort widerspreche den Festsetzungen des Bebauungsplans "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule", übersehe sie, dass es einen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen baugebietsübergreifenden Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im benachbarten Baugebiet nicht gebe (vgl. VG Ansbach, U.v. 15.9.2010, AN 3 K 09.00299, - juris, Rn. 41).

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige, über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch" zusteht, hängt davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt ( BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris; B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris; VG Ansbach, U.v. 15.9.2010 - AN 3 K 09.00299 - juris Rn. 41).

  • VG Ansbach, 20.04.2015 - AN 9 S 15.00314

    Rücksichtnahmegebot

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt, hängt - wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen - davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt ( BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris; B.v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris; VG Ansbach, U.v. 15.9.2010 - AN 3 K 09.00299 - juris Rn. 41).
  • VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 9 K 15.00157

    Rücksichtnahme, Verkehrsimmissionen, Erdrückende Wirkung, Seniorenwohnheim,

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt, hängt - wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen - davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt ( BayVGH, B. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris; B. v. 31.3.2008 - 1 ZB 07.1062 - juris; VG Ansbach, U. v. 15.9.2010 - AN 3 K 09.00299 - juris Rn. 41).
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